Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter dafür aufkommt, auflage er beweisen, dass der Mieter eigentlich zu diesem zweck verantwortlich ist. ) ggf. rein der Wohnung fortbestand können. Der Hausmeisterdienst kann nach diesem Vorabtermin auch versichern, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sin